Eröffnung der Tennisplätze

Coronaschutz-Regeln 29.03.21

Liebe Mitglieder,

anbei ein Auszug der Corona-Schutzregeln des „Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens“, gültig für die Zeit vom 29.03. bis zum 18.04.21.Coronaschutz-Regeln 29.03.21Coronaschutz-Regeln 29.03.21

Gemäß dieser Regel ist es erlaubt, auch ohne Nachweis eines negativen Corona-Testergebnisses, im Freien Tennis zu spielen.

Wir haben daher einen Teil unserer Anlage für Einzelspiele ab sofort wieder freigegeben. Voraussetzung ist allerdings eine vorherige telefonische Anmeldung bei unserem Clubwirt und Anlagenwart Wolfgang Conze, Telefon: 0172-2791165.

Meine Bitte, seid vorsichtig, haltet alle Corona-Schutzmaßnahmen unbedingt ein und tragt Euch bei Wolfgang in die Anwesenheitsliste ein.

Im positiven Sinne bleibt negativ und gesund.

Euer Hennes